Beratung

Ein großer Teil meiner anwaltlichen Tätigkeit besteht in der Beratung von Arbeitnehmern. Viele Probleme können im Rahmen eines Beratungsgesprächs geklärt werden. Im Rahmen der Erstberatung wird nicht nur geklärt, welche Rechte der Arbeitnehmer geltend machen kann, sondern auch, welche Auswirkungen dies auf ein bestehendes Arbeitsverhältnis hat. Dazu gehört insbesondere die Prüfung, ob der Arbeitnehmer Kündigungsschutz hat. Für eine umfassende Prüfung ist es daher günstig, wenn der Arbeitnehmer (falls vorhanden) folgende Arbeitsunterlagen mitbringt: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen der vergangenen 12 Monate, alle Abmahnungen und die Kündigung.

außergerichtliche Vertretung

Ergibt sich aus dem Beratungsgespräch, dass die Durchsetzung eines Anspruchs durch den Rechtsanwalt sinnvoll und vom Mandanten auch gewünscht ist, dann fertigt der Anwalt meist ein Schreiben, in dem der Arbeitgeber aufgefordert wird, innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen. Viele Arbeitgeber reagieren auf das Aufforderungsschreiben und zahlen innerhalb der gesetzten Frist.

Bestreitet der Arbeitgeber den Anspruch oder reagiert er nicht, kann es unter Umständen sinnvoll sein, dass der Anwalt mit dem Arbeitgeber telefonisch Kontakt aufnimmt und eine außergerichtliche Einigung versucht.

gerichtliche Vertretung

Kann der Anspruch außergerichtlich nicht durchgesetzt werden, bleibt als letzte Möglichkeit nur der Gang vor das Arbeitsgericht. Dazu fertigt der Rechtsanwalt eine Klageschrift und leitet diese an das Gericht weiter. Das Arbeitsgericht bestimmt zunächst einen Gütetermin. Sinn und Zweck des Gütetermins ist der Abschluss eines Vergleichs (gütliche Einigung). Vor dem Gütetermin erörtert der Rechtsanwalt mit seinem Mandanten, ob es sinnvoll ist, sich auf einen Vergleich einzulassen, und welchen Inhalt der Vergleich haben soll. Wird im Gütetermin ein Vergleichsvorschlag gemacht, bespricht der Rechtsanwalt diesen oft noch mit seinem Mandanten und die Sitzung wird dafür kurz unterbrochen.

Ist keine Einigung möglich, dann wird ein neuer Gerichtstermin (Kammertermin) bestimmt und das Arbeitsgericht setzt Fristen für die Stellungnahmen fest. Der Rechtsanwalt des Arbeitnehmers nimmt dann zu der Klageerwiderung des Arbeitgebers Stellung.

In einfach gelagerten Fällen kann es aus Kostengründen sinnvoller sein, dass der Arbeitnehmer sich vor dem Arbeitsgericht selbst vertritt.

Kontaktmöglichkeiten

Am besten rufen Sie mich an, um direkt zu klären, ob wichtige Fristen laufen und welche Unterlagen Sie zum Beratungsgespräch mitbringen sollten. Auch kann ich Ihnen dann direkt mitteilen, ob für Sie Beratungshilfe in Frage kommt.

Wenn Sie das Kontaktformular auf dieser Webseite nutzen, dann teilen Sie unbedingt Ihre Telefonnummer mit. Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, geben sie auf jeden Fall das Datum auf dem Kündigungsschreiben an und wann Sie die Kündigung in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben.