Erstberatung

Erhält der Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung oder zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht, dann hat der Arbeitnehmer oft Anspruch auf Beratungshilfe. Liegen die Voraussetzungen für Beratungshilfe vor, dann muss er maximal 15 € bezahlen.

Besteht kein Anspruch auf Beratungshilfe, sollte vor Beginn der Beratung eine Gebührenvereinbarung mit dem Rechtsanwalt geschlossen werden. Bei der Beratung von Verbrauchern darf der Rechtsanwalt für ein erstes Beratungsgespräch höchstens eine Gebühr in Höhe von 190 € verlangen. Dazu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent, so dass insgesamt 226,10 € anfallen können.

Da ich ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate – nur von Arbeitnehmern – annehme, mache ich die Höhe für eine Erstberatung von dem monatlichen Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers abhängig.

Deshalb vereinbare ich für eine Erstberatung Gebühren wie folgt:

Bruttoeinkommen bis

2000monatlich

bis

3000monatlich

bis

4000monatlich

ab

4000monatlich

 

Gerichtskosten im Verfahren vor dem Arbeitsgericht (1. Instanz): Die Gerichtskosten richten sich ebenso wie die Rechtsanwaltskosten nach dem Streitwert. Gerichtskostenvorschüsse werden nicht erhoben. Bei Abschluss eines Vergleiches vor dem Arbeitsgericht entstehen keine Gerichtskosten.

Rechtsanwaltskosten

Die Höhe der Rechtsanwaltskosten richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie haben in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht, auch wenn Sie den Prozess gewinnen, keinen Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen die Rechtsanwaltskosten erstattet. Sie tragen daher die durch die Tätigkeit Ihres Rechtsanwaltes entstandenen Gebühren und Auslagen in der 1. Instanz in jedem Fall selbst, es sei denn, es besteht Deckung durch Ihre Rechtsschutzversicherung.

Beratungshilfe

Auch in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten gibt es die Möglichkeit, unter bestimmten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Beratungshilfe zu erhalten. über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtssuchende seinen Wohnsitz hat. Bei Antragstellung sollte man seine Lohnabrechnung oder ähnliche Unterlagen mitbringen, mit denen man seinen Monatsverdienst nachweisen kann. Liegen die Voraussetzungen für Beratungshilfe vor, dann stellt das Amtsgericht einen Berechtigungsschein aus, gegen dessen Vorlage dem Antragsteller grundsätzlich jeder Rechtsanwalt behilflich sein muss. Für die Tätigkeit des Rechtsanwalts muss der Ratsuchende nur 15 € zahlen, die auch notfalls vom Rechtsanwalt erlassen werden können.

 

Prozesskostenhilfe

Falls Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können, erhalten Sie auf Antrag Prozesskostenhilfe. Diese wird jedoch nicht gewährt, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint.